Die intelligenten Fahrtenschreiber wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 eingeführt, die auch über eine Anbindung an das globale Satellitennavigationssystem („GNSS“) und eine Ausrüstung zur Früherkennung per Fernkommunikation verfügen. Die technischen Anforderungen an Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von Fahrtenschreibern und ihren Komponenten sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 festgelegt.
Der intelligente Fahrtenschreiber wurde nun mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet, was eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 20216/799 erforderlich machte. Somit wird der neue intelligente Fahrtenschreiber Version 2 ab August 2023 verpflichtend eingeführt. Darüber hinaus müssen auch diverse Fahrzeuge zu bestimmten Zeitpunkten, auf die neue Version des intelligenten Fahrtenschreibers Version 2, umgerüstet werden.
Mit dieser Schulung werden den § 57b-Fachkräften die neuen und geänderten Funktionen des intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 vorgestellt, sowie die erforderlichen Kenntnisse zur Durchführung der § 57b-Prüfung in Theorie und Praxis vermittelt.
Schulungsinhalte:
Teilnehmerkreis:
Empfohlen wird die Schulung allen § 57b-Fachkräften der nach § 57b StVZO autorisierten Werkstätten, die noch keine Kenntnisse zu der neuen Geräteversion haben.
Die außerordentlichen Fortbildungsschulungen ersetzen nicht die vorgeschriebenen Schulungen nach § 57b StVZO (Erst- und Fortbildungsschulung) und verlängern auch nicht die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildungsschulung.
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